Lucius (Luzius) war ein römischer Vorname (praenomen), der selten auch als Familienname (nomen gentile) und Beinamen (cognomen) verwendet wurde. Er wurde meistens nur mit der Abkürzung L. wiedergegeben. Der Name leitet sich vermutlich von lateinisch lux „Licht“ her und bezeichnete ursprünglich einen bei Tageslicht oder Tagesanbruch Geborenen. Lucius könnte daher auch in Verbindung gebracht werden mit lucens, dem Partizip Präsens Aktiv von (lat.) lucēre „leuchten“ und würde also bedeuten: leuchtend, glänzend, schillernd. Daher wird in der Binomenklatur biologischer Artbezeichnungen nicht selten das Adjektiv lucius verwendet, beispielsweise bei Esox lucius, dem schillernden Hecht, dem europäischen Hecht. Schon bei den Römern hiess der Hecht Lucius. Eine Herleitung des Namens Lucius vom etruskischen lucumo „König“ ist aber nicht ganz auszuschliessen. Eher abwegig ist die Verbindung des Namens mit Lucina, der römischen Göttin der Geburt und der Geburtshilfe (Lucina „kleines Licht“ bezieht sich auf ihr Attribut als Mondgöttin). LUCIUS ist das Blankett für den Namen des Richters im römischen Formularprozess