Kirsten

ist als männlicher und weiblicher Vorname zulässig. Heute wird dieser überwiegend weiblich verwendet. Bei Verwendung für eine männliche Person muss in Deutschland nach aktuellem Namensrecht ein zweiter, eindeutig männlicher Vorname hinzugefügt werden.

Herkunft

Beliebtheit

Platz1487 nach Anzahl Geburten